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Am 12.04.2025 von Emil Löxkes
Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM) hat ihre mikrobiologischen Richt- und Warnwerte für Lebensmittel aktualisiert. Diese Empfehlungen dienen als Orientierungshilfe zur Beurteilung der hygienisch-mikrobiologischen Beschaffenheit von Lebensmitteln. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sind die DGHM-Empfehlungen rechtlich nicht bindend.
Neuerungen bei den DGHM-Empfehlungen
Brühwurst, Kochwurst, Kochpökelwaren sowie Sülzen und Aspikwaren (Nr. 3.1)
Die neue Empfehlung bleibt ohne Änderungen der Parameter und Werte bestehen.
Rohwürste (Nr. 3.2)
Die aktualisierte Empfehlung beinhaltet eine Anpassung der Kriterien für Koagulase-positive Staphylokokken. Der Richtwert wurde um eine Zehnerpotenz gesenkt:
Weitere in der Empfehlung enthaltene Parameter:
Feinkostsalate (Nr. 8.1)
Die Empfehlung bleibt ohne Änderungen der Parameter und Werte bestehen.
Quelle: www.bav-institut.de