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Am 19.02.2025 von Emil Löxkes
Am 20. November 2024 wurde die neue Verordnung (EU) 2024/2895 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie legt neue Anforderungen an mikrobiologische Kriterien für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln fest, die das Wachstum dieses Bakteriums begünstigen können.
Das Risiko einer lebensmittelbedingten Listeriose hängt von der Anfälligkeit des Verbrauchers und der Vermehrung von Listeria monocytogenes im Lebensmittel ab. Säuglinge und immungeschwächte Personen sollten keine Lebensmittel verzehren, die diesen Erreger enthalten. Für gesunde Verbraucher ist wissenschaftlich anerkannt, dass Konzentrationen über 100 KBE/g gesundheitsschädlich sind. Da somit verzehrfertige Lebensmittel, die diesen Grenzwert während ihrer Haltbarkeit überschreiten können, eine Risikokategorie darstellen, hat die EU die mikrobiologischen Kriterien für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln verschärft: Am 20.11.2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2895 veröffentlicht. Sie ändert die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 zu mikrobiologischen Kriterien für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln.
Quelle und weiterlesen unter: https://www.agrolab.com/de/aktuelles/lebensmittel-news/5361-listeria-radar-01-25-de.html