Privatsphäre und Cookies

Diese Website benutzt Cookies, um zu funktionieren und um Ihren Besuch zu optimieren. Bitte wählen Sie, welche Cookie-Arten aktiviert werden sollen:
Datenschutzerklärung

Teilzeitansprüche: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Am 17.02.2025 von Emil Löxkes

Von Brückenteilzeit bis Elternzeit – Teilzeitmodelle bieten Flexibilität für jede Lebensphase. Doch welche gesetzlichen Ansprüche haben Arbeitnehmer wirklich?

Auf Arbeitnehmerseite bestehen verschiedenste Wünsche hinsichtlich der Dauer und Verteilung der Arbeitszeit. Das hat nicht nur mit einer geänderten Lebensplanung der Generation Z zu tun. Der Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf, die Pflege von Familienangehörigen und eine allgemein älter werdende Bevölkerung haben den Bedarf an differenzierten Teilzeitangeboten in unterschiedlichen Lebensphasen wachsen lassen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren darauf reagiert. Dabei gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen von Arbeitnehmern auf Teilzeitbeschäftigung:

1. Allgemeiner Anspruch auf unbefristete Arbeitszeitverringerung

Die zentrale Anspruchsgrundlage für den Antrag eines Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit befindet sich in Paragraf 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, können demnach eine Verringerung ihrer im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit verlangen.

Hierzu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: So besteht der Anspruch nur gegenüber Arbeitgebern, die im gesamten Unternehmen (nicht: im Betrieb) regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Bei der Berechnung gilt das sogenannte Kopfprinzip. Demnach zählen Teilzeit- und Vollzeitarbeitnehmer gleichermaßen. Auszubildende bleiben bei der Zählung außen vor.

Zudem gibt es Änderungen bei Arbeitszeugnissen und Anträgen auf Elternzeit.

 

Quelle und weiterlesen unter: https://www.humanresourcesmanager.de/arbeitsrecht/teilzeitanspruch-arbeitszeit-verringerung-gesetzliche-grundlagen/