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Sachbezugswerte 2025

Am 17.02.2025 von Emil Löxkes

Sachbezüge 2025: Die Werte

Im Jahr 2025 beträgt der Monatswert für Verpflegung 333 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird auf 282 Euro festgelegt.

Sachbezug Verpflegung 2025

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2025 auf 333 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,30 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 11,10 Euro.

Sachbezug Unterkunft 2025

Ab 1.1.2025 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 282 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2025 dann 9,40 Euro.

Neue Sachbezugswerte sind seit 1. Januar anzusetzen

Die Sachbezugswerte sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres zu berücksichtigen. Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Sachbezugswerte 2025: Tabelle 

Eine Übersicht der Sachbezugswerte 2025 für Verpflegung und Unterkunft können Sie diesem kostenlosen Download entnehmen:

https://www.haufe.de/sozialwesen/sachbezugswerte-2022_244_551260.html

https://www.haufe.de/personal/entgelt/sachbezugswerte-fuer-mahlzeiten_78_507192.html