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Jetzt nimmt der Transformationsfonds Gestalt an

Am 17.02.2025 von Emil Löxkes

 

Der milliardenschwere Transformationsfonds für die Neuordnung der deutschen Krankenhauslandschaft bekommt langsam Kontur. Aus dem Fonds soll eine Reihe von Vorhaben förderfähig sein, die auf eine Konzentration der Kapazitäten und mehr Spezialisierung zielen. So heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

„Für den nötigen Umbau nehmen wir jetzt viel Geld in die Hand“, sagte Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD). Langfristig werde dies aber Kosten sparen und die Behandlungsergebnisse insbesondere auch bei Krebs deutlich verbessern.

Bis zu 25 Milliarden Euro

Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform, die noch nach dem Aus der Ampel-Koalition besiegelt worden war. Um den Wandel zu unterstützen, sollen aus dem Fonds von 2026 bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro fließen können – sofern sich die Länder in gleicher Höhe an Vorhaben beteiligen. Kommen soll das Geld aus Mitteln der gesetzlichen Kassen und – entsprechend ihrem Anteil an den Behandlungen – auch von den privaten Krankenversicherungen. Aufgebaut werden soll der Fonds beim Bundesamt für soziale Sicherung.

Die jetzt entworfene Verordnung soll die Voraussetzungen genauer regeln, welche Vorhaben Unterstützung bekommen können. Lauterbach sagte, die Reform müsse jetzt starten. „Viele auch sehr gute Krankenhäuser überleben nur, wenn schon im Sommer Anträge zur Transformation gestellt werden können.“ Die Verordnung solle daher nun so schnell wie möglich dem Bundesrat vorgelegt werden. Sie ist in der Länderkammer noch zustimmungsbedürftig.

Auch bestimmte Schließungen werden gefördert

Laut Entwurf sollen unter anderem Umstrukturierungen von Klinikstandorten und die Bildung regionaler Verbünde, um Doppelstrukturen abzubauen, förderfähig sein. Geld soll es außerdem für den Aufbau von Netzwerken für Telemedizin und Zentren für seltene und komplexe Erkrankungen geben. Zudem sollen auch Vorhaben zur Schließung von Krankenhäusern, besonders in Gebieten mit einer hohen Klinikdichte, förderfähig sein – aber nicht, wenn sich durch eine Schließung die Versorgung der Bevölkerung wesentlich verschlechtern würde.

Maßgeblich soll es laut dem Entwurf sein, „dass nicht überwiegend bestehende Strukturen erhalten werden“. Nicht gefördert werden sollen deswegen ohnehin anfallende Investitionen in die Sanierung von Gebäuden oder für den Ersatz veralteter und abgenutzter Geräte. „Vielmehr muss das Vorhaben der Verbesserung der Krankenhausstrukturen insgesamt dienen.“ Außerdem müsse es sich um neue Vorhaben handeln, deren Umsetzung nach dem 1. Juli beginnt.

Online-Portal für Förderanträge

Die Länder sollen Förderanträge über ein Online-Portal beim Bundesamt für soziale Sicherung stellen können, das den Fonds verwaltet. Vorgesehen sind monatliche Veröffentlichungen der Behörde im Internet, um Veränderungen und das Fördergeschehen transparenter zu machen, erklärte das Bundesgesundheitsministerium.

Den Weg für die umstrittene Krankenhausreform hatte der Bundesrat im November frei gemacht. Sie soll nun schrittweise bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1700 Krankenhäuser dürfte damit auch kleiner werden.

Kassen prüfen Verfassungsklage

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen begrüßte, dass es mit dem Krankenhausumbau nun bald losgehe. „Aber dafür einmal mehr die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu belasten, ist ein Unding“, sagte Sprecher Florian Lanz. Der Umbau der Klinikstrukturen sei genauso eine staatliche Aufgabe wie der Bau von Straßen und Brücken. Dennoch sollten die gesetzlichen Kassen dafür ab 2026 pro Jahr 2,5 Milliarden Euro extra zahlen. „Allein dafür wird es neue Beitragserhöhungen geben müssen.“ Der Verband prüfe gerade die Möglichkeiten einer Verfassungsklage dagegen.

Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/krankenhausreform-transformationsfonds-nimmt-gestalt-an-53269