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Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Am 16.05.2024 von Emil Löxkes

 

Mit der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung wird bald ein neues Logo auf Fleischprodukten zu finden sein

Fleisch aus dem Ausland muss nicht gekennzeichnet werden

Spätestens im September 2025 müssen alle frischen Schweinefleischprodukte deutscher Herkunft mit der neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung gekennzeichnet sein. 

Im August 2023 ist das neue Gesetz zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung verabschiedet worden. Die neue Tierhaltungskennzeichnung soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.

Dass viele Verbraucherinnen und Verbrauchern eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung fordern, wurde zuletzt im "Ernährungsreport 2023" deutlich. Bei dieser Erhebung sprachen sich 86 Prozent der Befragten in Deutschland dafür aus.

Was wird gekennzeichnet?

Vorerst gilt die Kennzeichnungspflicht nur für unverarbeitetes Fleisch von Schweinen. Es ist geplant, die Kennzeichnung zügig auch auf andere Tierarten, die Gastronomie sowie verarbeitete Produkte auszudehnen, einen konkreten Termin dafür gibt es aber noch nicht.

Vorerst beschränkt sich die Haltungskennzeichnung auf Mastschweine. 

Was sagt die Kennzeichnung über das Fleisch aus? 

Mit der Tierhaltungskennzeichnung werden Verbraucherinnen und Verbraucher neutral und ohne Wertung darüber informiert, wie die Nutztiere, deren Fleisch sie zu kaufen beabsichtigen, gehalten wurden. Gemeint ist damit zum Bespiel, wie viel Platz und Komfort die Tiere im Stall hatten oder ob ihnen Zugang zu Auslauf oder Weide gewährt wurde.

Gekennzeichnet werden fünf verschiedene Haltungsformen (siehe Infokasten), die sich in punkto Tiergerechtheit unterscheiden. Die Spanne reicht dabei von "Stall", einer Haltung, gemäß der gesetzlichen Mindestanforderungen, bis hin zu "Bio" – also einer Haltung, gemäß der Anforderungen der EU-Öko-Verordnung.

Kontrolliert wird die Einhaltung der Haltungsbedingungen im Rahmen der amtlichen Überwachung durch die Behörden der Bundesländer.

Merkmale der fünf Haltungsformen 

Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.

Stall + Platz: Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können zum Beispiel Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.

Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.

Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.

Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.

Quelle und weiterlesen unter: https://www.landwirtschaft.de/landwirtschaftliche-produkte/worauf-kann-ich-beim-einkauf-achten/kennzeichnung/die-staatliche-tierhaltungskennzeichnung