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Am 16.05.2024 von Emil Löxkes
Im Rahmen der BfR-MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von
Lebensmitteln), der ersten Total Diet-Studie für Deutschland, wurden Forellenfilet-,
Schweinefleisch- und Putenfleischproben auf jeweils etwa 20 verschiedene Antibiotika und
Kokzidiostatika untersucht. In 19 der insgesamt 180 untersuchten, unzubereiteten Proben
wurde jeweils mindestens eine Substanz bestimmt. Die Gehalte der Substanzen lagen
hierbei unterhalb der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstmengen: durchschnittlich bei
18 % und maximal bei 36 % der jeweiligen Höchstmenge. Von den ca. 3.800 generierten
Einzelergebnissen der untersuchten Substanzen zeigten ca. 99 % keine nachweisbaren
Gehalte.
Tierarzneimittel wie Antibiotika und antibiotisch wirksame Substanzen werden in der
Nutztierhaltung zur Behandlung von Tierkrankheiten eingesetzt. Somit können
Lebensmittel, die von behandelten Tieren stammen, Rückstände von Tierarzneimitteln
enthalten. Um Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher zu machen,
gelten gesetzliche Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel. Die Überprüfung der
Einhaltung der Rückstandshöchstmengen in den Lebensmitteln erfolgt durch die amtliche
Lebensmittelüberwachung. Dabei wird untersucht, ob der Gehalt entsprechender
Substanzen in Lebensmitteln über den Rückstandhöchstmengen liegt.
Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung kann auch die Entwicklung von Resistenzen
und die Ausbreitung von Bakterien mit Resistenzen begünstigen. Antibiotikaresistenz
bedeutet, dass die Erreger gegen bestimmte Antibiotika unempfindlich sind. Es ist daher von
speziellem Interesse zu bestimmen, wie hoch der Gehalt von Tierarzneimittelrückständen in
Lebensmitteln tatsächlich ist.
Die Gehaltsdaten zu den untersuchten Proben stehen in einem „Public Use File“ zur
Verfügung: www.bfr-meal-studie.de/de/public-use-file.html
Quelle: BfR