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Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch seit 1. Februar 2024

Am 09.03.2024 von Emil Löxkes

Unverarbeitetes verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit vielen Jahren (seit April 2015) mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein. Grundlage für diese Kennzeichnung ist das EU-Recht.

Ab dem 1. Februar 2024 muss in Deutschland die Herkunft auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden, zum Beispiel in Bedientheken oder bei Metzgereien. Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle, erfolgen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW