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Am 04.11.2021 von Emil Löxkes in Aus der Praxis für die Praxis
Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen, so die Aussage eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht. In der ersten Instanz müsse jeder, der einen Anwalt beauftragt, die Kosten selbst tragen. Die Gerichtskosten trägt die Partei, die den Prozess verliert. Dabei handele es sich aber um den kleineren Teil, so der Fachanwalt. Die größere Summe entfalle auf die Anwaltskosten. Gehe das Verfahren in die zweite Instanz, müsse die Seite, die verliert, beide Anwälte bezahlen. Bei einem Vergleich erlasse der Staat die Kosen für beide Seiten.