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Am 13.04.2021 von Emil Löxkes in Aus der Praxis für die Praxis
Ein unbefristeter Vertrag bringt für Arbeitnehmer Sicherheit. Doch gilt dieses unbefristete Angestelltenverhältnis für immer – oder kann ein Arbeitgeber das Anstellungsverhältnis im Nachhinein noch befristen? Die sei zwar selten, aber grundsätzlich möglich, so ein Anwalt für Arbeitsrecht. Eine entsprechende Regelung enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Darin gibt es einen Katalog verschiedener Sachgründe für Befristungen. Liegt einer dieser Sachgründe vor, könne ein Arbeitgeber auch einen unbefristeten Vertrag befristen.