Am 18.09.2020 von Emil Löxkes
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebrachte Produkte mit einer Dosierung von 50 und 100 Mikrogramm (μg) Cholecalciferol – dies ist die Vorstufe des aktiven Vitamin D - gesundheitlich bewertet. Sie stehen stellvertre-tend für hochdosierte Präparate, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern eingenommen werden, um ihre Vitamin-D-Zufuhr zu erhöhen. Vitamin D wird beim Menschen unter dem Einfluss von Sonnenlicht in der Haut gebildet. Im Gegensatz zur körpereigenen Bildung hat die Vitamin D-Zufuhr über die Ernährung nur einen relativ geringen Anteil an der Vitamin D-Versorgung. Eine Überdosierung ist durch die kör-pereigene Produktion nicht möglich, wohl aber über die Einnahme von hochdosiertem Vita-min D, z. B. über bestimmte Nahrungsergänzungsmittel. Eine solche Überdosierung führt zu erhöhten Kalziumwerten im Blutserum (Hyperkalzämie). Die klinischen Symptome, die beim Menschen mit einer Hyperkalzämie einhergehen, reichen.
https://www.bfr.bund.de/cm/343/vitamin-d-einnahme-hochdosierter-nahrungsergaenzungsmittel-unnoetig.pdf
Quelle: BfR