Am 28.10.2018 von Emil Löxkes
Eine Verletzung bei einer betrieblichen Sportveranstaltung wird nur als Arbeitsunfall anerkannt, wenn alle Betriebsangehörigen an der Veranstaltung teilnehmen konnten. Darauf weist der Rechtsschutz des DGB hin. In einem konkreten Fall hatte sich der Beschäftigte einer Straßenbahn AG bei einem betrieblichen Fußballspiel eine Handgelenksverletzung zugezogen. Das Sozialgericht Dresden entschied, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelt.
AZ: S 21 U 72/11