Am 03.01.2018 von Emil Löxkes in Verbandsinternes
Wer am PC arbeitet, sollte einmal pro Stunde für fünf bis zehn Minuten nicht auf den Monitor schauen. Ansonsten drohen Augenprobleme sowie Kopf- und Nackenschmerzen. Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, solche Pausen zu unterstützen, erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte. Bildschirmarbeit muss demnach regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder Erholungszeiten unterbrochen werden. Die kurzen Pausen sind deshalb auch Teil der Arbeitszeit.